Nach Erteilung einer schriftlichen "Übermittlungsvollmacht"
werden seitens der Bank sämtliche Bankkontenbewegungen
kontinuierlich via Rechenzentrum an unsere Kanzlei übermittelt.
Originalbankauszüge werden nicht mehr benötigt, es
reicht, wenn Sie uns Ihre Sammelüberweisungsbelege
per Fax-Manager übermitteln.
Ihre Original-Bankauszüge verbleiben im Unternehmen,
ein lästiges einsortieren der Belege entfällt.
Vorteile Steuerbüro
Ihre Bankkontobewegungen werden je nach Vereinbarung täglich,
wöchentlich oder monatlich abgerufen und zeitnah buchungstechnisch
erfasst.
Seitens der Bank werden fortlaufend, fehlerfrei sämtliche Bankkontobewegungen datenschutzrechtlich gesichert übermittelt.
Dadurch werden lästige und arbeitsintensive Rückfragen weitestgehend vermieden.